Anreisevoraussetzungen & Bestimmungen für Privataufenthalte

Unter Beachtung der Vorgaben der Bundes-Notbremse und unter der weiteren Voraussetzung einer stabilen oder rückläufigen 7-Tages-Inzidenz von unter 50 im betreffenden Landkreis oder in der betreffenden kreisfreien Stadt gilt:

• Seit dem Pfingstwochenende können Beherbergungsbetriebe (z.B. Hotels, Ferienwohnungen, Pensionen, Jugendherbergen und Camping) auch für touristische Zwecke öffnen. Dabei ist eine Anreise in die Beherbergungsbetriebe schon seit Freitag, den 21. Mai 2021, möglich. Voraussetzung ist dabei ein negativer aktueller Corona-Test (vor höchstens 24 Stunden vorgenommener PCR-Test, vor höchstens 24 Stunden vorgenommener POC-Antigentest, Selbsttest unter Aufsicht).

Die Marktgemeinde Gößweinstein hat ein Testzentrum (HIER KLICKEN) errichtet. Hier können auch Gäste ein kostenfreies Testangebot wahrnehmen. Das Testzentrum ist täglich, außer samstags, in der Zeit von 18.30 Uhr bis 20 Uhr (Sonntag nur von 9 Uhr bis 11 Uhr) geöffnet.

ALTERNATIV kann ein Nachweis einer vollständigen Impfung erbracht werden (vollständige Impfung = letzter Impftermin + 14 Tage!). Die Pflicht zur Testung entfällt in diesem Falle!

  • FFP2 Maskenpflicht: Es besteht die generelle Verpflichtung zum Tragen einer FFP2 Maske (Ausnahme: eigenes Zimmer, direkt am Platz in der Gastronomie, während des Verzehrs von Speisen und Getränken). Maskenbefreiungen werden per Hausordnung nicht akzeptiert. Reisende, die das Tragen einer FFP2-Maske verweigern (unabhängig aus welchem Grund), sind von der Beherbergung auszuschließen.
     
  • Nach aktuellen Bestimmungen dürfen Zimmer künftig an alle Personen vergeben werden, die sich nach den neuen allgemeinen Kontaktbeschränkungen zusammen aufhalten dürfen (10 Personen, bei Inzidenz zwischen 0 und 50 aus einer unbegrenzten Anzahl an Haushalten). Die gleiche Regelung ist im Restaurantbereich gültig. Nur Vollständig geimpfte Personen können dem in unbegrenzter Menge beiwohnen.
  • Die Außengastronomie wird aufgrund von Umbauarbeiten nicht betrieben!
     
  • Die Innengastronomie darf ausschließlich für Hotelgäste bis 24 Uhr mit gebuchter Übernachtung betrieben werden. Es werden ausnahmslos keine externen Personen, auch keine Gäste von Reisenden mit gebuchtem Aufenthalt, bewirtet!
     
  • Tischreservierungen sind notwendig. Bitte reservieren Sie rechtzeitig unter 09242 7415-0. Sitzwünsche können ausschließlich im Rahmen der sich ständig ändernden behördlichen Auflagen und ausdrücklich ohne Garantie, berücksichtig werden.
     
  • Sauna- und Massageangebot dürfen ausschließlich für Übernachtungsgäste erbracht werden. Beachten Sie bitte auch die Bestimmungen vor Ort.

Liebe Gäste, wir freuen uns auf Sie und wir sind uns sicher, dass ein erholsamer Urlaub auch unter Auflagen möglich ist! Lassen Sie uns gemeinsam eine tolle Zeit haben und den behördlichen Auflagen folgen. Wir haben keine andere Wahl.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir bei Verstößen und Nichtbeachtung eine "Null-Toleranz-Politik" pflegen und zum Schutz von Mitarbeitern und anderen Gästen konsequent vom Hausrecht gebrauch machen müssen.