Häufige Fragen und Antworten zum Thema "Reisen in Coronazeiten"

Letzte Aktualisierung: 06.06.2021

  • Darf ich (privat) zu touristischem Zweck buchen und beherbergt werden?
    Ja! Seit Pfingsten dürfen bei einer stetigen 7 Tages Inzidenz unter 100 wieder Privataufenthalte zu touristischem Zweck stattfinden.
     
  • Ich reise privat - muss ich bei der Anreise etwas beachten?
    Bei Anreise ist ein tagesaktueller Negativnachweis zu erbringen oder ein Selbsttest unter Aufsicht des Hotels durchzuführen.
    --> Diese Pflicht entfällt für vollständig geimpfte oder nachweislich genesene.

     
  • Ich muss mich zum Antritt des Aufenthaltes testen, wo und wie mache ich das?
    Vor Ort hängt eine Information der naheliegenden Testzentren (für jedermann kostenfrei!). Es sind i.d.R. keine Termine notwendig, Wartezeit ist einzuplanen. Im Testzentrum ist das Tragen einer FFP2 Make Pflicht, der Personalausweis ist vorzulegen.

    Alternativ kann ein Laientest unter Aufsicht im Hotel gemacht werden. Der Test kann selbst mitgebracht werden (muss jedoch original verpackt vorgezeigt werden) oder vor Ort käuflich erworben werden.

    Hinweis: Während der Testnachweis aus dem Testzentrum auch in externen Einrichtungen (Museen, Biergärten, Freizeitanlagen,...) benutzt werden kann, ist der Nachweis eines Selbsttests nur für das Hotel gültig (da in diesem Fall kein Dokument ausgehändigt wird!)
     
  • Sind Saunanutzung, Wellnessanwendungen und Verpflegung im Haus möglich?
    Ja, diese Leistungen dürfen Übernachtungsgästen erbracht werden!
     
  • Wann bin ich vollständig geimpft?
    Letzter Impftermin + 14 Tage! Vorher gelten die Pflichten der "Nicht-, oder nicht vollständig geimpften.
     
  • Muss ich eine FFP2 Maske tragen?
    Alle Reisenden sind zum Tragen einer FFP2 Maske verpflichtet. Ausnahme: In der eigenen Wohneinheit, Am Platz in der Gastronomie
    Kinder von 0-6 Jahren sind vom Tragen einer Maske befreit
    Kinder bis 14 Jahren dürfen eine Einwegmaske (OP Maske) tragen
     
  • Darf ich mir mit jemandem ein Zimmer teilen?
    Ja, Zimmer können künftig an alle Personen vergeben werden, die sich nach den neuen allgemeinen Kontaktbeschränkungen zusammen aufhalten dürfen (10 Personen, bei Inzidenz zwischen 0 und 50 aus beliebig vielen Hausständen)
  • Vollständig geimpfte oder Genesene dürfen jedoch in unbeschränkter Menge beiwohnen.
  • Darf ich mir einen Tisch in der Gastronomie teilen?
    Ja, einen Tisch können künftig alle Personen teilen, die sich nach den neuen allgemeinen Kontaktbeschränkungen zusammen aufhalten dürfen (10 Personen, bei Inzidenz zwischen 0 und 50 aus beliebig vielen Hausständen)
    Vollständig geimpfte oder Genesene dürfen jedoch in unbeschränkter Menge beiwohnen.

Bitte beachten Sie auch die kompletten Anreisevoraussetzungen und das Schutz- und Hygienekonzept